AGB
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte. Aufträge oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Kann ein vereinbarter Liefertermin durch höhere Gewalt, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, unvorhersehbare Störungen
unserer Betriebe oder der Betriebe unserer Lieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Nachfrist von 8 Wochen für die Lieferung zu bestimmen. Im übrigen steht dem Käufer bei
Lieferverzug ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren geht auf den Käufer über,
sobald wir die Lieferung dem von uns beauftragten Beförderer übergeben haben, dies gilt auch dann, wenn wir die Waren
mit eigenen Fahrzeugen befördern oder wenn frachtfrei zu liefern ist oder wenn Abholung durch den Käufer vereinbart wurde.
4. Packmaterial wird zu Selbstkosten berechnet. Stellen wir selbst die Verpackung zur Verfügung, so ist die
Leihverpackung (z.B. Waggondecken, Paletten) innerhalb von 3 Wochen an uns oder an unser Lieferwerk frachtfrei zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die Rückgabe abzulehnen und statt dessen den Wiederbeschaffungswert in Geld zu verlangen.
5. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Gewährung von Skonto
muss besonders vereinbart sein. Maßgebend für die Berechnung der Preise ist der am Tag der Lieferung gültige
Warenpreis. Wir behalten uns vor, 10% Mehr- oder Mindermengen zu liefern. Die Preise verstehen sich – wenn nichts
anderes vereinbart wurde – ab Werk.
6. Mängelrügen sind nur beachtlich, wenn sie uns innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden. Ist die
Mängelrüge berechtigt, so dürfen wir nachliefern. Schadensersatzansprüche wegen Schlechtlieferung stehen dem
Käufer nur zu, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
7. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher dem Verkäufer aus den Geschäftsbeziehungen gegen den Käufer
zustehenden Forderungen Eigentümer des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung, vielmehr erstreckt er sich anteilsmäßig auf das neue Arbeitsprodukt.
a) Der Käufer tritt schon jetzt die aus dem Drittgeschäft erworbenen Forderungen an den Verkäufer bis zur Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit Vorrang zur Sicherheit an uns ab, und zwar solange, bis uns noch irgendwelche
Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung zustehen. Zusätzlich tritt der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Arbeitsprodukt an uns im Voraus ab.
b) Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Dies gilt insbesondere auch für die neuen Arbeitsprodukte, an denen auch wir Eigentümer sind. Von Vollstreckungsmaßnahmen hat uns der Käufer sofort zu
verständigen.
8. a) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen, 2% über unseren jeweiligen Bankzinsen, berechnet. Die Zahlungsbedingungen
werden durch Reklamationen irgendwelcher Art nicht berührt.
b) Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes
von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBI. Nr. 141/1996 zu vergüten.
9. Darüber hinaus gelten die österreichischen Holzhandelsusancen als vereinbart. In sämtlichen Streitigkeiten, die aus
diesem Vertrag oder aus den in Hinkunft zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Geschäfte entstehen,
unterwerfen sich beide Vertragsteile mit Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Schiedsgerichtsordnung und
dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse, das österr. recht anzuwenden hat.
10. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz verstoßen, so sind sich die Vertragspartner
einig, dass dadurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht beeinflusst wird.
Die AGB der Firma Schmidt Energieproduktions GmbH finden Sie unter Downloads.